Landtag Steiermark setzt sich für bürokratische Erleichterungen für Vereine und bessere Zusammenarbeit mit der Gastronomie ein.

In einem Entschließungsantrag fordert der Landtag Steiermark auf Initiative der Zukunftskoalition eine Reihe von bürokratischen Erleichterungen für Vereine. Dabei geht es vor allem um Vereinheitlichungen und Erleichterungen bei Vereinsfesten und bessere Kooperationsmöglichkeiten mit der Gastronomie. „Wir wollen beide Seiten, ehrenamtlich Tätige und die Gastronomen dabei unterstützen, ihrer Arbeit leichter und ohne bürokratische Hürden nachgehen zu können“, begründen ÖVP-Klubobfrau LAbg. Barbara Eibinger-Miedl und SPÖ-Abg. Max Lercher die Initiative.

Konkret fordert die Zukunftskoalition in ihrem Antrag eine Reihe von Entlastungen und Vereinfachungen für Vereine und die Gastronomie.

 

Zeitliche Bemessung von „kleinen Vereinsfesten“ vereinheitlichen und Anhebung auf ein praxistaugliches Niveau

So soll die derzeit unterschiedliche zeitliche Begrenzung von kleinen Vereinsfesten gemeinnütziger Vereine und Einsatzorganisationen in ihrer Dauer und Bemessung vereinheitlicht werden. Während für Körperschaften öffentlichen Rechts wie die Freiwilligen Feuerwehren kleine Vereinsfeste an drei Tagen im Jahr möglich sind, gilt für gemeinnützige Vereine hier eine zeitliche Begrenzung von 48 Stunden. Hier fordert der Landtag eine Harmonisierung auf eine einheitliche und praxistaugliche Bemessung nach Stunden.

 

Leichtere Kooperation zwischen Vereinen und Gastronomie

Ein besonderes Anliegen ist der Zukunftskoalition die Erleichterung von Kooperationen zwischen Vereinen und Gastronomen. „Diese wird derzeit unnötig erschwert, was für beide Seiten eine Belastung ist. Uns ist es aber wichtig, Kooperation zu fördern und nicht zu verhindern“, so Eibinger-Miedl und Lercher. Nach einer aktuellen Regelung des Finanzministeriums verliert ein gemeinnütziger Verein seine Gemeinnützigkeit, wenn er bei der Durchführung eines „kleinen Vereinsfestes“ mit der Gastronomie kooperiert. Das soll umgehend geändert werden.

 

Auch bei den sogenannten begünstigungsschädlichen Betrieben, wie großen Vereinsfesten oder Kantinenbetrieben von Sportvereinen, fordert der Landtag Erleichterungen. Derzeit besteht die Möglichkeit, die Begünstigungsschädlichkeit für den Verein durch eine Ausnahmegenehmigung zu beseitigen, wenn der Jahresumsatz 40.000 Euro nicht übersteigt. Bei der Kooperation mit einem Gastronomen werden die Jahresumsätze des Gastronomiebetriebes und die des Vereins jedoch zusammengezählt, wodurch diese Grenze regelmäßig deutlich überschritten wird. Auch das soll sich ändern: Zum Einen sollen die Umsätze in Zukunft nicht mehr zusammengezählt werden. Darüber hinaus fordert der Landtag eine Anhebung der maßgeblichen Grenze auf 60.000 Euro.

 

Keine Sozialversicherungspflicht für Vereinsmitglieder bei Festen und Veranstaltungen

Weitere geforderte Entlastungsschritte betreffen die Sozialversicherungspflicht bei der Mithilfe Ehrenamtlicher bei Vereinsfesten. So soll die derzeit bestehende Sozialversicherungspflicht für Vereinsmitglieder, die bei einer Kooperation mit Gastronomen tätig werden, fallen. Derzeit löst deren Mithilfe im Rahmen einer Veranstaltungskooperation zwischen Verein und Gastronom etwa beim Bierzapfen oder Servieren eine SV-Pflicht aus. Dies gilt auch, wenn diese im Rahmen der Veranstaltungen Trinkgelder annehmen. In beiden Fällen soll künftig keine SV-Pflicht mehr bestehen, damit Kooperationen leichter möglich sind.

 

Änderungen bei der „Kalte-Hände-Regelung“

Geht es nach dem Landtag soll es auch bei der sogenannten „Kalte-Hände-Regelung“ zu einer Abänderung kommen. Diese besagt, dass ein Unternehmen, das Umsätze im Freien ausführt, die Losungsermittlung mittels Kassasturz vornehmen kann, wenn der Jahresumsatz die Grenze von 30.000 Euro je Betrieb nicht überschreitet. Dies betrifft etwa sämtliche Kulinarik- oder Dorffeste, die nicht an ein Betriebsgebäude gebunden sind. Allerdings gilt die Umsatzgrenze von 30.000 Euro für den Gesamtumsatz des Betriebes, nicht nur für Umsätze im Freien. Aus diesem Grund können zahlreiche Gastronomiebetriebe die Regelung nicht in Anspruch nehmen und müssen auch bei Festveranstaltungen mit Registrierkasse arbeiten. Daher fordert der Landtag, dass die Umsätze im Freien isoliert von den Umsätzen in Betriebsgebäuden betrachtet werden.

 

Der Antrag wurde auf Initiative der Zukunftskoalition einstimmig beschlossen.